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"Killzone 2"-Gewinnspiel

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"Killzone 2"-Gewinnspiel

26.02.2009, 09:54 Uhr

Killzone 2 (Bild: Sony)Killzone 2 (Bild: Sony)Es ist soweit: Die Auseinandersetzungen zwischen Helghast und ISA werden mit Killzone 2 auf Playstation 3 fortgesetzt. Die deutsche Version des Spiels ist frisch im Handel erhältlich. Passend zum Start verlosen wir unter allen richtigen Einsendungen eine limitierte Airbrush-PS3 inklusive Spiel. Das Design wird in Handarbeit hergestellt und ist nicht im Handel erhältlich.

Wichtig: Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein!
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Foto-Show Killzone 2: Der Helghast auf Abwegen

Darum geht es im Spiel

Killzone 2 (Bild: Guerilla)Killzone 2 (Bild: Guerilla)Zwei Jahre sind seit der letzten Killzone-Mission ins Land gezogen. Die neue Aufgabe führen den Spieler direkt an die Spitze einer waghalsigen interplanetaren Invasion der ISA in der Heimat ihres Feindes - der Helghast. Die Spieler schlüpfen in die Rolle von Sev, einem Veteranen der ISA-Spezialeinheit Alpha Squad. Der Auftrag: Pyrrhus sichern, die Hauptstadt von Helghan. Aber es läuft nicht alles nach Plan. Nicht nur die unerwartete Gegenwehr der verbliebenen Helghast-Truppen überrascht die ISA. Auch die karge Umgebung, die die Helghast sich zum Vorteil gemacht haben, erschwert die Mission.



Einfach das Teilnahmeformular ausfüllen und mit etwas Glück sind Sie der Gewinner dieser "Unikat-Konsole" die am Mittwoch, den 25. März 2009 auf unserer veröffentlicht wird.

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Einsendeschluss ist der 25. März 2008. Die Teilnahme erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Mitarbeiter der Deutschen Telekom AG und der beteiligten Firmen, sowie deren Angehörige sind von dem Gewinnspiel ausgeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Barauszahlung des Gewinnes ist nicht möglich. Jeder Teilnehmer kann nur einmal mitmachen. Es werden nur korrekt ausgefüllte Formulare in das Auswahlverfahren aufgenommen. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Der Gewinnanspruch verfällt nach Ablauf von drei Monaten, wenn der Gewinner nicht ermittelbar ist oder wenn sich dieser nicht innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Gewinns beim Veranstalter des Gewinnspiels meldet.


 

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