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Battlefield 3: Ego-Shooter weist hohe Verkaufszahlen auf - EA abgemahnt

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"Battlefield 3": Millionenverkäufe und Verbraucherschutzklage

30.11.2011, 17:39 Uhr | jr / ams

Battlefield 3 (Quelle: EA)

Battlefield 3 (Quelle: EA)

Den großen Ego-Shooter-Konkurrenten Call of Duty konnte Electronic Arts (EA) mit seinem vor allem für den Multiplayer-Part hochgelobten Battlefield 3 in Sachen Verkaufszahlen nicht überholen - aber das hat wohl auch kaum jemand ernsthaft erwartet. Während Battlefield 3 in der ersten Woche rund 5 Millionen Mal über die Ladentheken ging, verkaufte Activision von Call of Duty: Modern Warfare 3 in der gleichen Zeitspanne 12 Millionen Stück. Für EA ist das neue Battlefield trotzdem ein großer Erfolg, was die aktuellen Zahlen auch deutlich unterstreichen. Eitel Freude herrscht darüber aber nicht: Wegen umstrittener Geschäftsbedingungen hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) EA inzwischen abgemahnt.

Handel hat ausreichend Spiele vorrätig

Wie EAs Finanzboss Eric Brown auf einer Technologie-Konferenz in San Francisco bekannt gab, sind die Verkaufszahlen von Battlefield 3 inzwischen auf acht Millionen Exemplare angestiegen. Außerdem seien seit dem Release des Spiels am 27. Oktober 2011 insgesamt 12 Millionen Exemplare an den Handel ausgeliefert worden, sage Brown. Battlefield 3 ist für PC (rund 50 Euro) sowie für die Spielkonsolen Xbox 360 und PS3 (jeweils rund 55 Euro) erhältlich.

Verbraucherschützer in Rage

Wegen umstrittener Geschäftsbedingungen bei Battlefield 3 droht EA juristischer Ärger: Die VZBZ hat das Unternehmen abgemahnt. Es müsse die Verwendung der beanstandeten Regeln unterlassen und die Kunden besser über die Bedingungen informieren, forderte die Organisation am Mittwoch in Berlin. Die Verbraucherschützer machen EA zwei Vorwürfe. Erstens kläre der Hersteller nicht genügend darüber auf, dass Kunden "eine dauerhafte Internetverbindung" benötigten, um das Spiel zu nutzen. Der Hinweis darauf sei nur "im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung" zu finden. Zweitens müsse der Nutzer eine Zusatz-Software namens Origin installieren, ohne dass er erfahre, was diese genau auf dem Rechner mache.

Angeblich unklare Datenlage

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Zusatz-Software seien so weit gefasst, dass unklar bleibe, "welche Daten der Hersteller erfassen, weiterverarbeiten und anderweitig nutzen darf", erklärte der VZBZ. EA behalte sich das Recht vor, anhand der erfassten Daten Nutzerprofile zu erstellen und diese ohne gesonderte Einwilligung der Kunden für Werbezwecke zu verwenden. Der Publisher wollte sich am Mittwoch nicht äußern. EA hatte aber Ende Oktober nach Nutzerprotesten die Geschäftsbedingungen verändert und versichert, dass die erhobenen Informationen nur dazu dienten, das "beste Spielerlebnis" zu ermöglichen. Origin sei keine Spyware, also keine Schnüffel-Software. Das hatten auch Untersuchungen des Computer-Fachmagazins c't bestätigt.

Exempel wegen AGB

Damit gab sich der vzbv aber nicht zufrieden. Auch die überarbeiteten Geschäftsbedingungen seien problematisch: "So wie Electronic Arts die AGBs formuliert hat, bieten sie viel Spielraum, doch noch auf andere Daten zuzugreifen", sagte Carola Elbrecht, Projektleiterin für "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" beim VZBZ. Die Verbraucherschützer wollen an EA ein Exempel statuieren. "Wir sehen ein weiteres, generelles Problem darin, dass Verbraucher bei Software erst die AGBs sehen, wenn sie das Programm installieren", sagte Elbrecht. Nach deutschem Recht müsse man die Bedingungen bereits bei Vertragsabschluss einsehen können - also beim Kauf im Geschäft. Die Rückgabe bereits geöffneter Software ist in der Regel nicht möglich. "Wir wollen andere Hersteller wachrütteln."

In Iran verboten

Zum Verkaufserfolg des Ego-Shooters können iranische Spieler nicht beitragen, weil EA das Spiel nicht dorthin ausliefert. Trotzdem gab es dort Aufregung um Battlefield 3. Zum einen entstand im Land ein reger Handel mit Raubkopien, zum anderen protestierten nach einem Bericht der Tageszeitung The Daily Star über 5000 Jugendliche online gegen das Game, weil einige der darin enthaltenen virtuellen Kampfeinsätze im Iran stattfinden - unter anderem einer direkt in der Hauptstadt Teheran. Da das von den Machthabern im Iran als als wenig opportun empfunden wurde, hat die Regierung jetzt das offiziell gar nicht erhältliche Game offiziell verboten. EA kommentierte das Verbot wie folgt: "Da Battlefield 3 im Iran nicht erhältlich ist, können wir nur hoffen, dass das Verbot des Spiels dafür sorgt, dass keine Raubkopien mehr verbreitet werden."


Quelle: dpa

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